Insolvenzverfahren und Sanierungen
Die Kanzlei berät ihre Mandanten auch im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren und zwar sowohl auf Seiten der Insolvenzgläubiger als auch der Insolvenzschuldner. Dies gilt insbesondere für Verfahren mit grenzüberschreitendem Charakter. Die Tätigkeiten konzentrieren sich auf die Stellung von Insolvenzanträgen, die Geltendmachung von Aussonderungs- und Absonderungsrechten bei Finanzierungsdarlehen sowie bei Eigentumsvorbehaltsrechten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die gerichtliche Abwehr von Insolvenzanfechtungen.
Weiterhin berät die Kanzlei insolvenzgefährdete Firmen im Rahmen von Sanierungskonzepten.
