Gemeinschaftsrecht und internationales Privatrecht

Die Kanzlei sieht einen Ihrer Haupttätigkeitsbereiche im Gemeinschaftsrecht und internationalen Privatrecht und berät hinsichtlich der Freizügigkeit der Person, des freien Waren- und Kapitalverkehrs, des Wettbewerbsrechts unter Berücksichtigung der Verordnungen, 
self-executing Regelungen sowie internationaler Abkommen. Sie vertritt in Verfahren vor den Behörden der Europäischen Gemeinschaft insbesondere der Kommission und dem Europäischen Gerichtshof.